Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeines: Für die Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden gelten ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Alle Angebote sind freibleibend.

Lieferung: Für Art und Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, und falls eine solche nicht erteilt ist, unser Lieferschein allein maßgebend. Die Lieferfristen setzen wir nach bestem Ermessen fest; sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk und sind freibleibend. Eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist tritt ein, wenn der Besteller seine Verpflichtungen nicht einhält oder wenn durch unvorhergesehene oder außergewöhnliche Ereignisse in unserem Werk oder bei unserem Vorlieferanten, insbesondere bei behördlichen Maßnahmen oder Schwierigkeiten bei der Rohstoffbeschaffung und den Transportzeiten, die Durchführung des Auftrages verzögert wird. Bei Lieferzeitüberschreitungen können keine Ansprüche gestellt werden. Der in der Auftragsbestätigung genannte Liefertermin ist unverbindlich und kann sich im Einzelfall verschieben.

Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn Sie innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist, wird kostenlos Ersatz geliefert. Bei Gütemängeln jedoch nur, wenn die fehlerhaften Produkte zurückgegeben werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Rücksendungen müssen vorab telefonisch angemeldet werden.

Preise und Zahlungsbedingungen: Die Preise gelten bei Lieferung nur für den jeweils bestätigten Auftrag, ab Werk einschließlich Verpackung, soweit nicht schriftlich etwas Anderes bestimmt ist. Bei allgemeinen Änderungen der Gestehungskosten bis zum Liefertag bleiben Preiskorrekturen der Lieferer vorbehalten. Preise netto zzgl. ges. MwSt. Unsere Rechnungen sind fällig entweder 10 Tage ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto, oder 30 Tage netto. Der Käufer ist bei Überschreitung des Zahlungsziels verpflichtet, den Kaufpreis zu den banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch mit 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, zu verzinsen. Dasselbe gilt im Falle verspäteter Akzept Hergabe. Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten angenommen. Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten, wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dgl., gehen zu Lasten des Käufers.

Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührenden, auch künftig entstehenden Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Bei Saldoziehung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Forderung aus dem Saldo. Die im Falle einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen, ebenso wie sein Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums, tritt der Besteller hiermit unwiderruflich schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Be- und Verarbeitung bzw. Verbindung entstandenen neue Sachen, die als für uns hergestellt gelten und an denen wir mit der Be- oder Verarbeitung oder Verbindung Eigentum bzw. Miteigentum nach dem Wertanteil der Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Bearbeitung erlangen, ohne dass es hierzu noch einer besonderen Rechtshandlung bedarf und für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wir sind uns mit dem Besteller über diesen Sicherungseigentumserwerb einig, ebenso darüber, dass der Kunde die durch Umbildung entstandenen neuen Sachen für uns bis auf Widerruf unentgeltlich verwahrt. Soweit durch eine Be- oder Verarbeitung bzw. Verbindung neue Sachen entstehen, an denen der Besteller Alleineigentum erwirbt, sind wir und der Besteller uns darüber einig, dass auch wir an diesen Sachen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührenden, auch künftig erst entstehenden Forderungen, Eigentum erlangen. Die Übergabe an uns wird durch die hiermit getroffene Vereinbarung ersetzt, dass der Besteller bis auf Widerruf diese neuen Sachen für uns unentgeltlich verwahrt. Der Käufer tritt im Voraus an den Verkäufer seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte bzw. seine Geldforderungen an den neu entstehenden Sachen, sowie seine aus Anlass der Bearbeitung der gelieferten Waren entstehenden Vergütungsansprüche gegen seinen Auftraggeber, entsprechend dem Wertanteil der verarbeiteten Waren ab.

Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Feuer, Bruch- und Wasserschaden, sowie gegen Diebstahl zu versichern. Im Schadensfall entstehende Sicherungsansprüche sind an uns abzutreten. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um 15% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass – mit Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverkehr – im Einzelfall eine Freigabe nur für solche Lieferung zu erfolgen hat, die voll bezahlt sind.
Wird die Ware beim Besteller gepfändet oder beschlagnahmt, hat er uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Rücktrittsrecht: Wird nach Abschluss des Vertrages oder nach Lieferung der Ware festgestellt, dass der Besteller nicht kreditwürdig ist, oder tritt im Verlaufe der Vertragsentwicklung eine Minderung seiner Kreditwürdigkeit ein, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter und zur Vorauszahlung für noch zu liefernde Waren berechtigt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtstreitigkeiten ist für beide Teile Saarbrücken.

Maße und andere technische Werte: Abbildungen, Maße und technische Daten in unseren Listen, Katalogen und Angeboten sowie Auftragsbestätigungen sind nur annähernde. Eine Gewähr für die Einhaltung wird nicht übernommen. Änderungen ohne vorherige Ankündigung behalten wir uns vor, mit Rücksicht auf die laufende Entwicklung.

(Stand 10/2020)

NSV GmbH; Niederspannungs-Schaltgeräte Vertrieb GmbH
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